copyshop busted
Oh dear. Did you kids read this in Ad rem ?
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Ad rem
5. Januar 2005
Copyshop-Chef verurteilt
Zweifelhafter Umgang mit Urheberrechten an Unis angeprangert
Das Amtsgericht Dresden hat den Inhaber eines Copyshops auf dem Campus der
Universit?t (TU) zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er vollst?ndig
kopierte B?cher verkauft hat. Darunter waren Sprachb?cher f?r Spanisch und
Chinesisch. Das hatte ein betroffener Verlag mithekommen und Anzeige erstattet.
Fragen zum Umgang mit Urheberrechten im Universit?tsbetrieb durchzogen die
Gerichtsverhandlung. So hatte die Staatsanwaltschaft auch gegen
Lehrbeauftragte und studentische Hilfskr?fte der TU ermittelt, welche die
Kopierauftr?ge an den Copyshop erteilt hatten. Die Ermittlungen wurden
jedoch wegen geringen Verschuldens eingestellt. "Geringes Verschulden hei?t
aber, da? die Staafsanwaltschaft auch das Verhalten der studentischen
Hilfskr?fte f?r strafbar erachtet", erkl?rt dazu Karsten Schwipps,
wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl f?r Urheberrecht der TU Dresden.
Mangelndes Unrechtsbewu?tsein?
So sprach auch der Verteidiger des Copyshop-Chefs, Claus Kobold, von einem
mangelnden Problembewu?tsein einiger Professor und Dozenten in Sachen
Urheberrecht. Eine Studentin hatte als Zeugin berichtet, da? ihr Professor
sie angewiesen habe, ein komplettes Buch f?r die Teilnehmer seines Seminars
zu kopieren. Eine andere Zeugin, Sprachlehrerin an der TU, hatte den
Copyshop beauftragt, vergriffene Lehrb?cher zu vervielf?ltigen, damit ihre
Studenten sie dort kaufen konnten.
"Generell darf nur f?r den eigenen wissenschaftlichen Gebrauch kopiert
werden", erkl?rt Anne Lauber, die Kollegin von Schwipps. Das hei?t, es ist
legal Aufs?tze oder Teile eines Buches f?r sich selbst zu vervielf?ltigen.
"Was auf keinen Fall kopiert werden darf, sind ganze B?cher", sagt sie und
f?gt hinzu: "Au?er sie sind seit zwei Jahren vergriffen." Strenggenommen
versto?en Dozenten folglich gegen das Urheberrecht, wenn sie den Studenten
fremde wissenschaftliche . ?ufs?tze kopiert in sogenannten Readern zur
Verf?gung stellen. "Das ist kein eigener wissenschaftlicher Gebrauch des
Profs", erkl?rt Lauber dazu. Legal ist es nur, wenn die Studenten selbst
kopieren.
Droht eine Verfahrenslawine ?
Lauber und Schwipps erwarten nach dem Urteil des Amtsgerichts nun weitere
?hnliche Verfahren.
Rechtsanwalt Kobold hat bereits Testk?ufe in einigen Dresdner Copyshops
get?tigt und das Material nach der Urteilsverk?ndung dem Staatsanwalt
?bergeben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft werden diese nun gepr?ft und
gegen weitere Copyshops enitittelt, wenn sich der Verdacht erh?rtet, da?
gegen das Urheberrecht versto?en wurde.
Die Bundesregierung arbeitet unterdessen an einer Novelle des
Urheberrechtsgesetzes. In der Vergangenheit hatte es Streit um den Versand
von Kopien, wie ihn der Dienst "subito" anbietet, gegeben.
"Der Bundesgerichtshof hatte 1999 in einem Urteil diesen
Kopienversanddienst f?r zul?ssig erkl?rt", erl?utert Scnwipps, "diese
Rechtssprechung wird nun in Gesetzesform gegossen." AUerdings soU der
Versand von Kopien eingeschr?nkt werden, wenn eine Zeitschrift den
entsprechenden Artikel gegen Bezahlung im Internet anbietet.
Nach Angaben von Schwipps haben Studenten und Dozenten einen gro?en
Informationsbedarf beim Patelltund Urheberrecht - nicht nur als Nutzer von
Kopien, sondern mitunter auch als Urheber von Artikeln oder . B?chern.
Deshalb plane der Lehrstuhl f?r Urheberrecht Kurse f?r Nichtjuristen. Diese
k?nnten beispielsweise studienbegleitend ?ber drei Semester belegt und mit
einem Zertifikat abgeschlossen werden. Als m?glichen Starttermih nannte
Schwipps das n?chste Wintersemester. .
Andreas Rummel
Infos zur Novelle des Urheberrechtsgesetzes: www.kopien-brauchenoriginale.de